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Nutzen Sie schon alle Steuervorteile bei Ihrer Vorsorge?

Wer geschickt fürs Alter vorsorgt, profitiert von Steuerprivilegien – nicht nur mit der 3. Säule. Besonders lukrativ sind die Steuertipps für Personen ab 50. Ein Wealth Planner erklärt, wie es geht.

Krankheitskosten, Berufsauslagen, Spenden: Wer sich mit der Steuererklärung auseinandersetzt, befasst sich meist auch damit, wie Steuervorteile am besten genutzt werden können. Der grösste Hebel liegt dabei bei Ihrem Vorsorgegeld – und das nicht nur in der 3. Säule.

Wie Sie besonders ab 50 alle Steuervorteile ausschöpfen und warum sich eine Finanzplanung im wahrsten Sinne des Wortes auszahlt, erklärt Sebastian Costabile, Senior Wealth Planner bei Swiss Life Wealth Managers.

Warum lohnt es sich überhaupt, die eigene Vorsorge unter dem Steueraspekt anzuschauen?

Sebastian Costabile: Ich habe häufig mit Menschen Mitte 50 zu tun, die über die Jahre zwar fleissig in ihre Säule 3a einbezahlt haben, aber nicht wissen, dass sie auch mit der Säule 3b und ihrer Pensionskasse erhebliche Steuervorteile nutzen können – und dabei nicht nur ihre Vorsorge optimieren, sondern oft auch mehrere Tausend Franken sparen.

Wie profitiert man am einfachsten von Steuervorteilen in der Vorsorge?

Die bekannteste Option ist natürlich die Säule 3a: Einzahlungen können Sie bis zu einem Maximalbetrag von 7258 Franken von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Für Selbst­stän­dig­er­wer­ben­de gilt, dass sie bis zu 20 Prozent ihres Erwerbseinkommens (maximal 36 288 Franken) abziehen können.

Was viele noch nicht wissen: Ab 2025 dürfen neu auch Personen, die in den Vorjahren nicht den Maximalbetrag einbezahlt haben, diesen innerhalb von zehn Jahren nachträglich aufstocken und als Säule-3a-Abzug geltend machen.

Gibt es auch in der Säule 3b Möglichkeiten, die Steuerbelastung signifikant zu senken?

Natürlich! Aber die sind nicht immer bekannt. Denn im Gegensatz zur Säule 3a können Einzahlungen in die freie Vorsorge (Säule 3b) nicht grundsätzlich von den Steuern abgezogen werden.

Sie können aber frei entscheiden, wie Sie Ihre Säule 3b gestalten – sei es durch Immobilien, Sparkonto oder Wertschriften. So gibt es auch hier clevere Lösungen, um Steuervorteile zu nutzen.

Setzen Sie in der Säule 3b beispielsweise auf eine Lebensversicherung, sind die Auszahlungen unter bestimmten Bedingungen steuerfrei:

  • Bei Versicherungen mit Jahresprämien sind die Erträge während der Laufzeit sowie bei der Auszahlung in der Regel steuerfrei.

  • Bei Versicherungen mit Einmalprämie, die der Vorsorge dienen und bei denen entsprechend ein Risikokapital mitversichert ist, sind die Auszahlungen, inklusive Erträge, steuerfrei, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Zudem können Sie Versicherungsprämien für eine Säule-3b-Lösung steuerlich absetzen, solange der kantonal festgelegte Höchstbetrag für Versicherungsprämien nicht überschritten wird.

Wie sieht es mit Steuervorteilen für Immobilienbesitzerinnen und -besitzer aus?

Wer ein Eigenheim besitzt, profitiert ebenfalls: Hypothekarzinsen lassen sich beispielsweise von den Steuern abziehen. Ganz generell lohnt es sich, Ihre Finanzsituation ganzheitlich zu betrachten – oder betrachten zu lassen. So finden Sie die perfekte Option, wie Sie vorsorgen und Ihre Steuerlast minimieren können.

Reduziert sich die Steuerlast, wenn man sich in die Pensionskasse einkauft?

Einkäufe in die Pensionskasse (2. Säule) lohnen sich für Menschen ab 50 steuerlich besonders. Sie sind abzugsfähig. Wie viel Sie einzahlen - und entsprechend auch abziehen - können, hängt von Ihrer Vorsorgesituation ab. Ihr individuelles Einkaufspotenzial finden Sie häufig auf Ihrem Pensionskassenausweis. Diesen können Sie jederzeit bei Ihrer Pensionskasse bestellen oder in den meisten Onlinetools selbst herunterladen.

Ein weiterer Vorteil: Ihr PK-Guthaben ist von der Vermögenssteuer ausgenommen. Auch die erzielten Kapitalerträge bleiben steuerfrei. Wer maximal vom Abzugspotenzial profitieren möchte, staffelt die PK-Einkäufe über mehrere Jahre hinweg.

Ein erfahrener Finanzplaner oder eine erfahrene Finanzplanerin kann hier mit Ihnen den idealen Plan aufstellen – das zahlt sich im wahrsten Sinne des Wortes richtig aus.»

«Lohnt sich ein PK-Einkauf auch für das Leben nach der Pensionierung?»

«Auf jeden Fall. Ein Einkauf in die Pensionskasse erhöht Ihre künftigen Altersleistungen und kann – je nach Reglement der Pensionskasse – auch Ihre Risikoleistungen verbessern.»

Tipp: Der Pensionsrechner von Swiss Life Wealth Managers gibt Ihnen einen ersten Eindruck von der finanziellen Situation im Ruhestand und zeigt eine allfällige Vorsorgelücke auf.

PK-Einkäufe müssen gut überlegt sein

Wer einen Einkauf in die Pensionskasse in Erwägung zieht, sollte sich umfassend informieren und sich im Idealfall individuell beraten lassen. Denn Pensionskasse ist nicht gleich Pensionskasse. Die folgenden Fragen sind für eine fundierte Entscheidung zentral:

  • Wie werden Einkäufe verzinst? 

  • Bis zu welchem Alter kann ich mich einkaufen?

  • Welcher Umwandlungssatz gilt für meine Pensionskasseneinkäufe?

  • Fliesst der Betrag in den obligatorischen oder den über Obligatorischen Teil des Altersguthabens?

  • Ist meine Pensionskasse finanziell stabil?

  • Wie beeinflusst ein Einkauf meine Risikoleistungen bei Erwerbsunfähigkeit und Tod?

Ein PK-Einkauf ist – wie jede andere Finanzentscheidung – individuell und hängt von Ihren persönlichen Zielen, Ihrer Vermögenssituation und Ihrem Alter ab. Es lohnt sich, sich umfassend zu informieren, bevor Sie sich einkaufen.

Steuern und Vorsorge gehen Hand in Hand

Eine kluge Finanzplanung zahlt sich also im wahrsten Sinne des Wortes aus – und das schon gut 15 Jahre vor der Pensionierung. Denn jedes Jahr, das Sie ungenutzt verstreichen lassen, könnte Sie Tausende Franken kosten – sei es durch entgangene Steuerabzüge oder ungenutztes Vorsorgepotenzial.

Sie wollen maximal profitieren? Dann optimieren Sie Ihre Vorsorge frühzeitig und mit der Hilfe von Expertinnen und Experten. Denn diese können Ihnen nicht nur Wege aufzeigen, wie Sie langfristig mehr aus Ihrem Geld machen und Ihre Pensionierung finanziell selbstbestimmt geniessen können, sondern auch, wie Sie sich jetzt schon finanzielle Vorteile sichern.

Swiss Life Wealth Managers

Wir vereinen über 165 Jahre Anlagekompetenz von Swiss Life mit einem neuartigen,
ganzheitlichen Beratungsansatz.

Swiss Life Wealth Managers bietet eine ganzheitliche Finanzplanung und eine individuell zugeschnittene Vermögensberatung und Vermögensverwaltung. Das Angebot umfasst Themen wie Pensionierungsplanung, Steuervorteile nutzen, Anlegen und Hypotheken. Kundinnen und Kunden können sich dank kostenlosen Merkblättern sowie einem Pensionsrechner informieren und von einem unverbindlichen Erstgespräch profitieren.

Sebastian Costabile

Sebastian Costabile, Senior Wealth Planner
Sebastian Costabile, Senior Wealth Planner

Sebastian Costabile ist Senior Wealth Planner und seit Dezember 2024 Leiter Region Nordwestschweiz bei Swiss Life Wealth Managers in Basel. Mit 28 Jahren Erfahrung bei Gross- und Kantonalbanken unterstützt er seine Kundinnen und Kunden engagiert auf dem Weg in eine finanziell selbstbestimmte Zukunft.

Seine Schwerpunktthemen umfassen Finanz- und Vermögensplanung, Vorsorge, Nachlassregelung und Steuern. Er hält einen MAS in Banking & Finance (CFA® Track) und gibt sein Wissen als Dozent und Prüfungsexperte an die nächste Generation von Finanzplanern und Finanzberatern weiter. 

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Rechtlicher Hinweis: Bei diesem Dokument handelt es sich um ein Marketingdokument. Die aufgeführten Angaben dienen lediglich Informationszwecken und sind ohne Gewähr und Haftung. Sie begründen weder ein Angebot noch eine Empfehlung zum Abschluss von Rechtsgeschäften. «Swiss Life Wealth Managers» ist die Bezeichnung für die Wealth-Management-Aktivitäten der Swiss Life Wealth Management AG, General-Guisan-Quai 40, 8002 Zürich.

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Dieser werbliche Beitrag wurde von Swiss Life Wealth Management AG erstellt. Er wurde von Commercial Publishing, der Unit für Content Marketing, die im Auftrag von 20 Minuten und Tamedia kommerzielle Inhalte produziert, für die Publikation aufbereitet, wobei die Haftung für Inhalte (Wort, Bild) und externe Links bei Swiss Life Wealth Management AG liegt.